Aufnahme in die Abt. Fußball

 

1. Erste Kontaktaufnahme:

 

  • Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über den jeweiligen Trainer, NW-Leiter oder Abteilungsleiter
  • Mit dem entsprechenden NW-Leiter wird ein Erstgespräch vereinbart, an dem die Eltern und der (die) Spieler(in) anwesend sein müssen und werden über nachfolgende Regelungen nochmals informiert
  • Bei diesem Gespräch werden Ihnen folgende Unterlagen ausgehändigt, die dann zum Aufnahmetermin ausgefüllt mitzubringen sind:

 

  • Aufnahmeantrag Verein
  • Datenschutzerklärung
  • Antrag auf SEPA-Lastschriftverfahren sowie beim Aufnahmetermin
  • Geburtsurkunde bei Erstantrag bzw. Kopie der schriftlichen Abmeldung vom letzten Verein
  • zwei Passbilder (für Mitgliedsausweis und Spielerpass)

 

Die Aufnahme eines Mitgliedes ist an folgende Kriterien gebunden:

 

  • Wahrung sozialer Aspekte (niemanden wird wegen finanziellen Schwierigkeiten der Eltern die Aufnahme verweigert),
  • sportliche Eignung (dazu wird ein zeitlich festgelegtes Probetraining absolviert - während der Probezeit ist der Versicherungsschutz gewährleistet),
  • sorgfältiger Umgang mit allen, den Sportlern zur Verfügung gestellten Gegenständen, Räumlichkeiten etc.
  • das Rauchen und Trinken von alkoholischen Getränken ist für die Nachwuchsspieler auf dem Gelände des Vereines verboten,
  • grundsätzlich gilt: "Verein geht vor Mannschaft" (dies bezieht sich in erster Linie auf den Einsatz jüngerer talentierter Spieler in der jeweils höheren Altersklasse)

 

2. Aufnahmeantrag / Bestätigung / Ablehnung:

 

Nach Ablauf des Probetrainings wird durch den jeweiligen NW-Leiter sowie dem verantwortlichen Trainer mit den Eltern und Spieler(in) ein Gespräch geführt, indem Ihnen der Eindruck des Probetrainings vermittelt und eine Aufnahme empfohlen / abgelehnt wird. Mit der Aushändigung des Aufnahmeantrages erkennen die Eltern und der Spieler(in)  die oben genannten Bedingungen an und werden mit dem eingetragenen Datum in den Verein aufgenommen. Gleichzeitig erfolgt zu diesem Termin das Ausfüllen des Onlineantrages für den Spielerpass, der umgehend von allen Parteien zu unterzeichnen ist.

 

 

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